Konzept Abklärung

 

In enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Beobachtungsstation Bolligen bieten wir im Moment sechs Plätze für eine interdisziplinäre, prozessorientierte Beobachtung an. Wie die übrigen offenen Beobachtungsstationen der Deutschschweiz bieten wir den zuständigen zivilen und strafrechtlichen Behörden einen, dem differenzierten Auftrag entsprechenden, schriftlichen Abklärungsbericht, respektive Gutachten für männliche Jugendliche an, deren weitere Perspektiven einer umfassenden Klärung bedürfen.

 

Der Auftrag umfasst eine Erhebung der Stärken und Schwächen der Jugendlichen. In der interdisziplinären Zusammenarbeit von sozialpädagogischer Beobachtung und Betreuung, psychologischer/psychiatrischer Begutachtung und Beratung, schulischer und beruflicher Förderung sowie Berufsberatung, werden die Möglichkeiten der Jugendlichen, ihrer Familie sowie des Umfeldes abgeklärt und Perspektiven für den weiteren Lebensweg entwickelt. Als Resultat entsteht ein differenzierter, schriftlicher Abklärungsbericht zu Handen der einweisenden Stelle mit fundierter Empfehlung einer Anschlusslösung. Eine Platzierung in der Beobachtungsstation dauert in der Regel 6 - 9 Monate.

 

Eine Platzierung in der Friedegg erfolgt im Moment vor allem über die kantonale Beobachtungsstation in Bolligen. Sowohl die Fallführung, wie auch die psychologischen und medizinisch-psychiatrischen Abklärungen werden von Mitarbeitern der BEO-Bolligen übernommen. Leben, Arbeiten und Lernen wird in der Friedegg von ausgebildeten pädagogischen Mitarbeitern begleitet. Es finden regelmässige Sitzungen zum Austausch der aktuellen Erkenntnisse statt.

 

Im Verlauf der Beobachtungszeit finden in der Regel die folgenden Sitzungen statt:

 

Das Vorstellungsgespräch

Mit dem Jugendlichen, seinen Eltern oder weiteren Bezugspersonen, Verantwortlichen des einweisenden Amtes, der Beobachtungsstationen Bolligen und Friedegg findet ein Vorstellungsgespräch statt. Es dient einem ersten Kennenlernen und Vorstellen der Institutionen in Bolligen und Aeschi. Von allen Teilnehmern möchten wir im Rahmen dieses Treffens einen möglichst klaren Auftrag und die Ziele einer eventuellen Platzierung erfragen. Sofern alle Beteiligten sich vorstellen können, dass der definierte Auftrag erfüllt werden kann und die Finanzierung des Aufenthaltes gesichert ist, steht einer Platzierung nichts mehr im Weg. Vom Jugendlichen selber wünschten wir uns eine minimale Zustimmung zur Platzierung.

 

Die Besuchssonntage

An einem Sonntag im Monat (Termine werden bekannt gegeben) haben die Eltern und andere Bezugspersonen die Möglichkeit, den Jugendlichen in der Friedegg zu besuchen. Wir organisieren zu diesem Anlass ein gemeinsames Frühstück. Anschliessend können die Jugendlichen gemeinsam mit ihren Angehörigen in der Region etwas unternehmen. Die Besuchssonntage sollen der Pflege von Beziehungen dienen und dürfen nicht zur Ursache von Schwierigkeiten werden.

 

Die Termine in Bolligen

Regelmässig finden für die Jugendlichen in der Beo-Bolligen Abklärungen im psychologischen oder medizinisch-psychiatrischen Bereich statt. Es gilt dabei, anhand verschiedener, standardisierter Testverfahren, die psychische und intellektuelle Konstitution des Jugendlichen zu erfassen. Gleichzeitig finden schon erste, der individuellen Problematik entsprechend häufige, therapeutische Sitzungen statt, die nach Abschluss der Testdiagnostik weitergeführt werden.

Auch die Eltern und andere Bezugspersonen des Jugendlichen werden zu Sitzungen nach Bolligen eingeladen. Es geht dabei darum, die lebensgeschichtlichen Hintergründe und möglichen Ressourcen des Jugendlichen und seines familiären Systems zu erfahren.

Die Bezugspersonen der Beobachtungsstationen Bolligen und Aeschi treffen sich monatlich zu sogenannten Fallbesprechungen. Sie tauschen dabei den aktuellen Stand der Beobachtung aus den einzelnen Bereichen aus.

 

Die Standortbestimmung

Nach drei Monaten findet, in der Regel in Aeschi, eine Standortbestimmung mit allen Beteiligten statt. Ziel dieser Standortbestimmung ist es, die Erkenntnisse aus den Beobachtungen der ersten Hälfte des Aufenthaltes zu kommunizieren. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam Ansätze und Wege besprochen, die den vorhandenen Ressourcen entsprechend, in der zweiten Phase der Platzierung umgesetzt werden sollen.

 

Die Abschluss-Standortbestimmung

Nach Abschluss der regulären Beobachtungszeit findet eine Schlussstandortbestimmung statt. Dabei werden das Resultat der diversen Abklärungen sowie die daraus resultierenden Empfehlungen erörtert. Ein ausführlicher, schriftlicher Bericht wird zuhanden des einweisenden Amtes verfasst und vorgängig abgegeben. Sofern noch keine Anschlusslösung gefunden wurde, kann der Jugendliche bei tragbarem Benehmen auch noch für einige Wochen in der Friedegg wohnen bleiben.